Fall Platincasino: Was 77,6 Millionen Euro Steuerschaden über den Schwarzmarkt verraten

Fall Platincasino: Was 77,6 Millionen Euro Steuerschaden über den Schwarzmarkt verraten

23. Okt. 2026

Der mutmaßliche Steuerschaden eines einzigen illegalen Anbieters entspricht rechnerisch mehr als einem Drittel der Steuereinnahmen des gesamten legalen Marktes für virtuelle Automatenspiele. Erstmals lässt sich damit eine konkrete Größe aus dem illegalen Geschäft unmittelbar mit einer amtlichen Kennzahl des legalen Marktes vergleichen.

Wie groß ist der illegale Online-Glücksspielmarkt in Deutschland? Nach einer im März 2026 veröffentlichten Studie der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) entfallen rund 23 Prozent der Bruttospielerträge auf illegale Angebote. Der legale Markt kommt demnach auf rund 77 Prozent.

Doch wie zuverlässig ist diese Schätzung? Und sind Bruttospielerträge überhaupt eine gute Messgröße? Neue Erkenntnisse aus einem Ermittlungsverfahren der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen den illegalen Glücksspielanbieter Platincasino werfen Fragen auf.

77,6 Millionen Euro Steuerschaden - in nur einem Jahr, bei nur einem Anbieter

Für das Jahr 2024 beziffert die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Steuerschaden durch Platincasino auf 77,6 Millionen Euro.

Um diese Größenordnung einzuordnen, lohnt sich ein Vergleich mit dem legalen Markt: Der gesamte legale Markt für virtuelle Automatenspiele (wohl das Hauptgeschäft von Platincasino) brachte dem Staat 2024 rund 213,5 Millionen Euro an Steuereinnahmen. Demnach entspricht allein der Fall Platincasino rechnerisch 36,3 Prozent des gesamten legalen Steueraufkommens.

Das Entscheidende an diesem Vergleich: Wir vergleichen Steuer mit Steuer. Auf der einen Seite stehen die 213,5 Millionen Euro, die der gesamte legale Markt für virtuelle Automatenspiele 2024 an den Staat gezahlt hat. Auf der anderen Seite stehen 77,6 Millionen Euro, die nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft im Fall Platincasino mutmaßlich hinterzogen wurden.

Sofern beide Beträge dieselbe Steuerart und denselben Zeitraum betreffen, lässt sich die Größenordnung unmittelbar vergleichen. Dafür müssen wir weder Spieleinsätze noch Bruttospielerträge schätzen.

Steuern als Vergleichsgröße für Schwarzmarkt-Schätzungen

Damit liegt eine neue Vergleichsgröße vor, die bei der bisherigen Diskussion über die Größe des Schwarzmarktes stärker berücksichtigt werden muss. 

Wer die Größe des Schwarzmarktes untersucht, muss normalerweise zwischen Spieleinsätzen und Bruttospielerträgen unterscheiden. Das ist richtig: Beide Größen sind nicht miteinander vergleichbar. Bei unserer Rechnung ist diese Unterscheidung jedoch gar nicht entscheidend: Denn wir vergleichen weder Spieleinsätze mit Bruttospielerträgen noch unterschiedliche Marktstatistiken. Wir vergleichen Steuerbeträge, die sich – sofern sie auf derselben Steuerart beruhen – unmittelbar gegenüberstellen lassen.

Die GGL misst den Schwarzmarkt anhand der Bruttospielerträge. Doch diese Kennzahl kann die tatsächliche Verteilung der Spieleinsätze verzerren: Wenn illegale Anbieter höhere Gewinne ausschütten (unter anderem, weil sie die Steuerbelastung nicht tragen müssen), erzielen sie bei identischen Einsätzen niedrigere Bruttospielerträge. Ihr Anteil am gesamten Wett- und Spielvolumen erscheint dadurch kleiner als bei einem Vergleich der Spieleinsätze im legalen und illegalen Markt.

Umso wichtiger sind die Erkenntnisse aus dem Frankfurter Ermittlungsverfahren. Denn die mutmaßlich hinterzogene Spieleinsatzsteuer eröffnet – bei identischer Steuerart und identischem Zeitraum – erstmals die Möglichkeit, das Volumen eines großen illegalen Ermittlungskomplexes anhand derselben steuerlichen Bemessungsgrundlage mit dem legalen Markt zu vergleichen.

Die Aussage lautet deshalb nicht, Platincasino habe einen Marktanteil von 36 Prozent gehabt. Sie lautet: Der mutmaßliche Steuerschaden aus einem einzigen Ermittlungskomplex entspricht mehr als einem Drittel des gesamten Steueraufkommens des legalen Marktes für virtuelle Automatenspiele.

Ein Einzelfall – aber einer mit Signalwirkung

Natürlich lässt sich von einem großen illegalen Anbieter nicht auf den gesamten Schwarzmarkt schließen. Die GGL erfasste 2024 insgesamt 212 illegale Glücksspielveranstalter mit 858 deutschsprachigen Websites. Wie groß das Geschäft dieser Anbieter tatsächlich ist, weiß die Behörde nicht. Anders als lizenzierte Unternehmen müssen sie ihre Geschäftsdaten nicht an die deutsche Glücksspielaufsicht melden. Die GGL ist deshalb auf Schätzverfahren angewiesen.

Die entscheidende Frage lautet: Wie passen die offiziellen Schwarzmarktschätzungen zu den Zahlen aus dem Frankfurter Ermittlungsverfahren? Wenn bereits ein einzelner Ermittlungskomplex einen mutmaßlichen Steuerschaden in dieser Größenordnung aufweist, muss die GGL erklären können, wie sich dieser Befund in ihre bisherigen Berechnungen einfügt. Der Hinweis, Spieleinsätze seien nicht mit Bruttospielerträgen vergleichbar, beantwortet diese Frage nicht. Denn bei der hier vorgenommenen Rechnung geht es ausschließlich um Steuerbeträge.

Andere Studien kommen zu höheren Schwarzmarktanteilen

Auch andere Untersuchungen deuten auf einen größeren Schwarzmarkt hin. Das Handelsblatt Research Institute schätzt den illegalen Anteil am deutschen Online-Glücksspielmarkt auf mehr als 50 Prozent. Für Online-Casinos und virtuelle Automatenspiele werden sogar 70 bis 80 Prozent genannt. Eine Studie von Gunther Schnabl kommt auf Basis der Verweildauer auf Glücksspielwebsites ebenfalls zu einem illegalen Anteil von etwa der Hälfte.

Die Ergebnisse sind nicht unmittelbar mit denen der GGL vergleichbar, weil die Studien unterschiedliche Daten und Methoden verwenden. Die erhebliche Spannweite zeigt jedoch, wie groß die Unsicherheit bei der Vermessung des Schwarzmarktes weiterhin ist.

Die Evaluierung muss Klarheit schaffen

Der Glücksspielstaatsvertrag soll Spieler schützen und die Nachfrage in den legalen, staatlich kontrollierten Markt lenken. Ob dies gelingt, lässt sich nur beurteilen, wenn die Größe des illegalen Marktes möglichst zuverlässig bekannt ist. Eine wirksame Glücksspielregulierung braucht eine realistische Vermessung des Schwarzmarktes. Die Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden dürfen dabei nicht außen vor bleiben.

Der Fall Platincasino muss deshalb zum Prüfstein für die bisherigen Schwarzmarktschätzungen werden. Die GGL sollte nachvollziehbar darlegen, wie sich die Erkenntnisse aus dem Frankfurter Ermittlungsverfahren mit ihren bisherigen Berechnungen vereinbaren lassen und welche Schlussfolgerungen sich daraus für die tatsächliche Größe des illegalen Marktes ergeben.

Die laufende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags bietet dafür den richtigen Rahmen. Denn die Evaluierung soll gemäß 32 GlüStV insbesondere der Frage nachgehen, wie sich die Regulierung auf die Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten auswirkt; also, welcher Teil der Glücksspiel-Nachfrage tatsächlich im legalen, staatlich kontrollierten Markt stattfindet. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags brauchen wir eine belastbare Antwort auf eine grundlegende Frage: Wie viele Spieler und wie viel Geld erreichen die Schutzmechanismen des legalen Marktes überhaupt noch?

Wer den Schwarzmarkt wirksam bekämpfen will, muss zunächst wissen, wie groß er wirklich ist.