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Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag: DSWV lobt Fortschritte und kritisiert Versäumnisse

Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag: DSWV lobt Fortschritte und kritisiert Versäumnisse

Weitgehende Ausgrenzung der Live-Wette gefährdet Kanalisierung | DSWV bereitet Stellungnahme für Verbändeanhörung vor

Berlin. Der Entwurf eines neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV), auf den sich die Bundesländer am Wochenende geeinigt haben, ist aus Sicht des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) ein erster Schritt in Richtung einer modernen, marktkonformen Glücksspielregulierung in Deutschland. Das Vertragswerk, das am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, lockert die bisherige strikte Verbotspolitik im Glücksspielwesen, die sich im digitalen Zeitalter als ineffektiv erwiesen hat. Die Märkte für Sportwetten und Online-Glücksspiele sollen mit der Vergabe von Erlaubnissen für private Veranstalter geöffnet werden. Auch die Schaffung einer zentralen und professionellen Glücksspielaufsichtsbehörde, sofern diese flexibel auf Marktentwicklungen reagieren kann, wird vom DSWV sehr begrüßt.

Die zahlreichen kritischen Regelungen des Gesetzentwurfs stellen in Ihrer Gesamtheit jedoch die erfolgreiche Überführung der Kundennachfrage in den regulierten Markt in Frage. DSWV-Präsident Mathias Dahms benennt den größten Knackpunkt aus Sicht der Sportwettenanbieter:

„Besonders problematisch ist für uns die nur sehr enge Zulässigkeit von Live-Wetten ausschließlich auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor bei Sportarten mit geringer Toranzahl wie zum Beispiel beim Fußball. Relevante Live-Wettmärkte wie Tennis, Handball oder Basketball sowie beliebte Live-Wettformen wie die Over-/Under-Wette könnten nicht mehr angeboten werden. Es darf nicht vergessen werden, dass die Live-Wette besonders populär ist und rund 60 Prozent aller Wetteinsätze ausmacht. Enttäuschte Verbraucher werden sich Schwarzmarktangeboten zuwenden, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.”

Bei weiteren Regelungen ist der Beitrag zum Spielerschutz zweifelhaft, die Komplexität aber sehr hoch, so Dahms:

„Ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 EUR je Kunde und Monat beschränkt den Markt völlig willkürlich und trägt nicht zum Spielerschutz bei. Mit gigantischem technischem Aufwand einer zentralen „Aktivitätsdatei“ soll zudem die parallele Nutzung verschiedener Glücksspielangebote im Internet unterbunden werden. Die damit verbundene Wartezeit von 5 Minuten beim Wechsel von einem zum anderen Angebot gehen im digitalen Zeitalter völlig an der Lebenswirklichkeit der Verbraucher vorbei.”

Für eine abschließende Beurteilung des Vertragswerks sei es aus Dahms’ Sicht aber noch zu früh:

„Die Bundesländer haben ein höchst komplexes, knapp 70-seitiges Regulierungswerk vorgelegt, das zunächst unserer intensiven Analyse bedarf, um seine volle Tragweite zu erfassen. Die Erkenntnisse aus dieser Analyse werden wir dann im Rahmen der Verbändeanhörung am 19. Februar 2020 in Düsseldorf vortragen.”

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