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Kommunale Wettbürosteuer ist verfassungswidrig und stärkt Schwarzmarktanbieter

Kommunale Wettbürosteuer ist verfassungswidrig und stärkt Schwarzmarktanbieter

7. Aug. 2014

Mehrere Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, Steuern auf das Verfolgen von Wettereignissen erheben zu wollen. Dem Deutschen Sportwettenverband (DSWV) liegt ein juristisches Gutachten vor, wonach die Wettbürosteuer der Stadt Hagen verfassungswidrig ist. Seine Mitglieder werden sich gerichtlich gegen kommunale Wettbürosteuern zu Wehr zu setzen.

„Die Kämmerer in Hagen und anderen Städten tun sich keinen Gefallen, hier jahrelange Rechtstreitigkeiten einzugehen. Die Wettbürosteuersatzung ist rechtlich und in der Sache nicht ausgereift"

sagt Mathias Dahms, Präsident des DSWV. Sowohl das Innen- als auch das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen warnten bei der Genehmigung der Wettbürosteuer, dass:

„nicht sämtliche mit einer neuen Steuer verbundenen Unsicherheiten…als vollständig ausgeräumt angesehen werden."

Im Klartext: Der Ausgang der zu erwartenden Klageverfahren ist nach Auffassung der Ministerien höchst unsicher.

Scheinheiliger Zweck

Kommunen wie die Stadt Hagen geben vor, mittels einer Steuer zur Suchtprävention beitragen zu wollen. Das ist so scheinheilig wie kontraproduktiv. Offensichtlich geht es ausschließlich darum, klamme Gemeindekassen zu füllen. Tatsächlich zahlen Wettanbieter in Deutschland bereits Steuern und Lizenzgebühren. Neben den üblichen Unternehmenssteuern fällt auf Grundlage des Rennwett- und Lotteriegesetzes bundesweit eine Sportwettsteuer auf jede abgegebene Wette an. Im Jahr 2013 sind so laut Bundesministerium der Finanzen 189 Millionen Euro an den Fiskus geflossen.

Stärkung des Schwarzmarkts

Dass die Gemeinden nun zusätzliche Steuern erheben wollen, ist kontraproduktiv, da genau diejenigen Anbieter doppelt belastet werden sollen, die den strikten Regeln des Glücksspielstaatsvertrags zu Suchtprävention und Spielerschutz unterliegen. Im Gegensatz dazu werden Schwarzmarktanbieter außerhalb der EU, die den deutschen Markt per Internet bedienen, von solchen Steuern nicht erfasst. Die Pläne der Kommunen unterminieren damit das erklärte Ziel der Bundesländer, den Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu lenken.

Ungerechtfertigte Diskriminierung von privaten Anbietern

Die geplante Steuer ist zudem diskriminierend, weil der staatseigene Sportwettenanbieter Oddset von der Steuer ausgenommen werden soll. Die Kommunen versuchen, auf unzulässige Weise einen Unterschied zwischen einer „Wettannahmestelle“ und einem „Wettbüro“ zu konstruieren, wobei der Unterschied darin bestehen soll, dass in privaten Wettbüros Wettereignisse verfolgt werden können. Ein sachlichgerechtfertigter Grund für diese Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich.

Mathias Dahms, Präsident des DSWV kommentiert:

„Wenn es den Kommunen wirklich um Suchtprävention ginge, dann müssten konsequent alle Wettvermittler besteuert werden, ob staatlich oder privat. Sollte die Steuer tatsächlich erhoben werden, setzen wir uns dafür ein, dass auch alle Lottoannahmestellen gleichermaßen darunter fallen. Alles andere wäre höchst wettbewerbsverzerrend."

Verschwendung von Steuergeldern

Angesichts der vielen ungeklärten rechtlichen und praktischen Fragen ist es höchst fraglich, ob Kosten und Nutzen der Steuer überhaupt verhältnismäßig sind. Der bürokratische Aufwand, eine solche Steuer zu verwalten, dürfte in vielen Fällen den erhofften Ertrag übersteigen. Auch der potentielle Wegfall von Arbeitsplätzen sollte bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung in Betracht gezogen werden, damit die Pläne der Kommunen nicht zu Eigentoren werden.

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